BHV-1 – ein brisantes Thema für Rinderhalter

Abb. 1: Countrypixel – fotolia.com

Auch wenn Deutschland offiziell BHV-1-frei ist, besteht weiterhin das Risiko einer Reinfektion. Deshalb ist es wichtig, zu wissen, wie man sich schützt. Sonst kann es teuer werden.

Seit Mitte 2017 gilt Deutschland als BHV-1-frei nach Artikel 10 der EU-Richtlinie (64/432/EWG). Großflächige Untersuchungen und aufwendige Sanierungsmaßnahmen scheinen das Virus ausgerottet zu haben. Trotzdem tauchen vereinzelt immer wieder Fälle auf. Grund genug, dass die hochansteckende Virusinfektion nicht in Vergessenheit gerät, sondern Rinderhalter diese Gefahr im Auge behalten.

Was ist BHV-1?

Das Bovine Herpes Virus Typ 1 ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die bei einem klinischen Ausbruch schwerwiegende Probleme an den Atmungs- und Geschlechtsorganen hervorrufen kann. Die Infektiöse Bovine Rhinotracheitis (IBR), welche zu einer massiven Erkrankung des Atmungsapparates führt, dürfte vielen Landwirten ein Begriff sein. Die Symptome ähneln einer Grippe und äußern sich in Fieber, Fressunlust oder Abgeschlagenheit. Außerdem schwellen die Schleimhäute an Maul und Naseneingang an, welche zudem stark gerötet sind. Die Tierseuche kann im weiteren Verlauf auch auf die weiblichen und männlichen Geschlechtsteile übergehen (Infektiöse Pustulöse Vulvovaginitis oder Infektiöse Balanoposthitis).

Ist das Tier einmal infiziert, bleibt es sein Leben lang Virusträger und kann – ohne je selbst daran erkrankt zu sein – das hochansteckende Virus ausscheiden. Verbreitet wird die Tierseuche durch Tröpfcheninfektion, aber auch die Übertragung durch den Menschen ist möglich.

„BHV-1-positiv über Nacht“-  mit katastrophalen Folgen für Mensch und Tier

In der Regel sind keine Krankheitsanzeichen zu erkennen. Erst die routinemäßig durchgeführte blut- oder milchserologische Untersuchung bringt die Hiobsbotschaft  –  BHV-1-positiv. Die Folge: Sofortige Sperrung für jeglichen Tierverkehr (Nutz- und Zuchtvieh) und  je nach Durchseuchungsgrad die Tötung des gesamten Bestandes. Anschließend müssen Stallungen, Melkhaus und sämtliche Gerätschäften, die mit den infizierten Rindern in Kontakt waren, einer  gründlichen Reinigung und Desinfektion unterzogen werden. Auch ein Ausbringungsverbot für Gülle und/oder Festmist ist möglich. Erst nach entsprechender Hygienisierung dürfen diese wieder ausgebracht werden.

Nach anschließender Überprüfung durch den Amtsveterinär erfolgt die Freigabe zur Wiederaufstallung. Bis zur vollständigen Wiederherstellung des Tierbestandes vergehen einige Wochen und Monate, in denen wenig bis keine Erlöse erzielt werden, während gleichzeitig hohe Kosten und Aufwendungen anfallen.

Kein Tier zugekauft und dennoch BHV-1-positiv. Wie kann ich meinen Tierbestand schützen?

Die Infektion wird nicht zwingend über zugekaufte, fremde Rinder in den Betrieb eingeschleppt. Erfahrungen zeigen, dass auch Unachtsamkeit im Alltag zu einer Verbreitung des Virus führen kann. Achten Sie daher auf folgende Punkte:

  • Fordern Sie vor jedem Tierzukauf eine möglichst aktuelle BHV-1-Freiheitsbescheiniung an
  • Achten Sie besonders auf Hygiene, stellen Sie zum Beispiel betriebsfremden Personen Stiefel sowie Schutzkleidung zur Verfügung
  • Separieren Sie Zukaufstiere in einem Quarantänestall oder zumindest in einem von der restlichen Herde abgetrennten Bereich
  • In Gemischtbetrieben (Milchvieh und Mastbullen): Prüfen Sie auch bei den Mastbullen die lückenlose Beprobung
  • Achten Sie vor der Nutzung überbetrieblicher Güllefässer und Dungstreuer auf einen unbedenklichen Reinigungszustand

Wird Ihr Bestand trotz umfassender Schutzmaßnahmen infiziert, schützt eine Ertragsschadenversicherung der Münchener & Magdeburger Agrar AG Ihre Existenz. Denn die Tierseuchenkasse erstattet Ihnen lediglich den gemeinen Tierwert, sowie Teile der Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen – Ertragsausfälle tragen Sie selbst!

 

 

(Martin Stricker)